Unsere Ziele!
Mit der Vereinsgründung am 3. Juni 2003 wurden im wesentlichen drei Ziele definiert:
1. Unterstützung unseres Brauchtums Mit der Mitgliedschaft im Förderverein können die Vereinsmitglieder einen aktiven Beitrag zum Erhalt und zur Fortführung unserer, über viele Generationen überlieferten Tradition, leisten. Die stark gewachsene Mitgliederzahl der ersten 5 Vereinsjahre (aktuell haben wir etwa 230 Mitglieder) zeugt von einer innigen Verbindung der Staufner zu ihrem Fasnatziestag. Der absichtlich niedrige Vereinsbeitrag dient dabei nicht zur finanziellen Unterstützung der Tätigkeiten der Fahnensektion – diese finanziert sich großteils selbst aus den Erlösen der Festlichkeiten im Vereinsjahr.
2. Die historische Erforschung und Publikation der Entstehung unseres Brauchtums Über Generationen hinweg wurde das Brauchtum und die damit verbunden Informationen weitgehend mündlich weitergegeben. Schriftstücke und Chroniken längst vergangener Jahre nahmen aufgrund unzulänglicher Behandlung und Aufbewahrung Schaden – oder gingen gar verloren. Als Förderverein Staufner Fasnatziestag 1635 e.V. haben wir die Erforschung, die Pflege und den Erhalt vorhandener und möglicher neuer historischer Quellen als zweites Vereinsziel definiert.
3. Der Verein als justistische Person War in der Vergangenheit der gewählte Fähnrich als Privatperson der Veranstalter aller Festlichkeiten des Vereinsjahres, so waren damit für ihn auch persönlich nicht unerhebliche Haftungs- und Finanzrisiken verbunden. Durch die Gründung des Fördervereins als eingetragener Verein nach deutschem Vereinsrecht sind hier vielfältige Vorteile und Entlastungen für den gewählten Fähnrich entstanden. So kann der Verein als juristische Person Veranstaltungen verantworten. Finanz- und Haftungsrisiken werden durch den Verein getragen, die Person des gewählten Fähnrichs tritt hingegen als Handelnder im Sinne der Vereinsvorstandschaft auf und ist damit als Privatperson nicht zu belangen. Überdies erlaubt uns natürlich auch die Anerkennung als gemeinnütziger Verein die Annahme von Spenden gegen steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen.